Ärztin untersucht Patientin

Angebot

Medizinische Begutachtung

In unserer klinischen Abteilung ASIM Versicherungsmedizin «Academy of Swiss Insurance Medicine» erstellen wir im Auftrag von Sozialversicherungen (Unfall- und Invalidenversicherungen), Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie Privatversicherungen jährlich rund 600 medizinische Gutachten. Dazu gehören mono-, bi- und polydisziplinäre Gutachten sowie Obergutachten.
 

Die enge Zusammenarbeit mit den Fachkliniken des Universitätsspitals Basel vereint unsere versicherungsmedizinische Expertise mit der hochspezialisierten Medizin eines universitären Zentrums der Maximalversorgung und fundierter klinischer Erfahrung.

Insbesondere bei komplexen Sachverhalten bieten unsere Gutachten eine umfassende Beurteilung der jeweiligen versicherungsmedizinischen Fragestellung. Alle von uns erstatteten Gutachten werden supervidiert.

Unser Angebot

  • Gutachten für die Unfallversicherung

  • Gutachten für die Invalidenversicherung

  • Gerichtsgutachten

  • Gutachten bei Arzthaftpflichtfragen

  • Gutachten für Krankentaggeldversicherungen

  • Gutachten bei Rentenrevisionen

  • Vertrauensärztliche Abklärungen

  • Gemeinschaftliches Gutachter-Konsilium (GGK)

Gutachten für Krankentaggeldversicherungen

Im Auftrag von Krankentaggeldversicherungen erstellen wir Gutachten zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit, Behandlungsnotwendigkeit sowie medizinische Zumutbarkeit einer Arbeitstätigkeit.

Vertrauensärztliche Abklärungen

Im Auftrag von Arbeitgebenden führen wir vertrauensärztliche Beurteilungen durch. Dabei überprüfen wir insbesondere die attestierte Arbeitsunfähigkeit, nehmen Stellung zu einer allfälligen Arbeitsplatzbezogenheit sowie zur Indikation einer spezialisierten Behandlung. Diagnosen und medizinische Details über die Patientinnen und Patienten werden dabei streng vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.

 

Gemeinschaftliches Gutachter-Konsilium (GGK)

Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium (GGK) ist eine Alternative zum klassischen schriftlichen Sachverständigengutachten im Bereich der Medizinalhaftpflicht. In einem mündlichen, konsensorientierten Verfahren werden die medizinischen Fragestellungen unter Einbezug der Beteiligten geklärt. Ziel ist eine für alle Parteien nachvollziehbare Grundlage für eine zeitnahe aussergerichtliche Fallerledigung.